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   VGH Bayern, 12.04.2023 - 15 N 22.1678   

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VGH Bayern, 12.04.2023 - 15 N 22.1678 (https://dejure.org/2023,9022)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.04.2023 - 15 N 22.1678 (https://dejure.org/2023,9022)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. April 2023 - 15 N 22.1678 (https://dejure.org/2023,9022)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 47; BauGB § 2 Abs. 2; BauGB § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3
    Unwirksamkeit eines Bebauungsplanes wegen Abwägungsmängeln

  • rewis.io

    Normenkontrollantrag benachbarter Gemeinde, Angebotsbebauungsplan, Erschließung, Ermittlungsdefizit, Verkehrsauswirkungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachen eines Verstoßes gegen das interkommunale Abwägungsgebot durch die Nachbargemeinde; Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan "Gailenbacher Mühle" mit Grünordnungsplan; Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Belange des Verkehrs und der Erschließung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltendmachen eines Verstoßes gegen das interkommunale Abwägungsgebot durch die Nachbargemeinde; Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan "Gailenbacher Mühle" mit Grünordnungsplan; Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Belange des Verkehrs und der Erschließung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • VGH Bayern, 15.07.2020 - 15 N 18.2110

    Fehlende Antragsbefugnis einer Nachbargemeinde gegen einen Bebauungsplan für

    Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2023 - 15 N 22.1678
    Die Nachbargemeinde kann sich unabhängig davon, welche planerischen Absichten sie für ihr Gebiet verfolgt oder bereits umgesetzt hat, gegen unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art auf dem benachbarten Gemeindegebiet zur Wehr setzen (vgl. BVerwG, U.v. 1.8.2002 - 4 C 5.01 - juris Rn. 21; BayVGH, U.v. 15.7.2020 - 15 N 18.2110 - juris Rn. 20 m.w.N.).

    Die Antragstellerin kann sich aber jedenfalls auf das "einfache" Abwägungsgebot nach § 1 Abs. 7 BauGB berufen (vgl. BayVGH, U.v. 15.7.2020 - 15 N 18.2110 - juris Rn. 37; BVerwG, B.v. 7.12.2021 - 4 BN 18.21 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 03.08.2022 - 15 N 21.1291

    Unwirksamer Bebauungs- und Grünordnungsplan - Nichtberücksichtigung möglicher

    Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2023 - 15 N 22.1678
    Der Regelung liegt die Erwägung zugrunde, dass die für die konkrete Planungsentscheidung bedeutsamen Belange in einem ordnungsgemäßen Verfahren ermittelt und bewertet werden müssen, bevor sie gemäß § 1 Abs. 7 BauGB rechtmäßig abgewogen werden können (vgl. BayVGH, U.v. 3.8.2022 - 15 N 21.1291 - juris Rn. 31).

    Wählt die Gemeinde aber das Instrument der "normalen" Angebotsplanung, muss sie grundsätzlich von einer maximalen Ausnutzung der Festsetzungen des Bebauungsplans ausgehen (vgl. BayVGH, U.v. 3.8.2022 - 15 N 21.1291 - juris Rn. 34) und darf sich bei der Ermittlung und der Bewertung der Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind, nicht auf den vorhandenen Bestand oder eine bereits konkretisierte Betriebsansiedelung beschränken.

  • VGH Bayern, 29.03.2022 - 2 N 21.184

    Anforderungen des interkommunalen Abstimmungsgebots

    Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2023 - 15 N 22.1678
    Wird ein Verstoß gegen das interkommunale Abwägungsgebot des § 2 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 1 Abs. 7 BauGB geltend gemacht, muss die Abwägung einen abwägungserheblichen Belang der Nachbargemeinde berühren und hinreichend substantiiert aufgezeigt werden, dass dieser Belang bei der Abwägung möglicherweise zu kurz gekommen ist (vgl. BayVGH, B.v. 29.3.2022 - 2 N 21.184 - juris Rn. 11).

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass die vorhandenen gewerblichen Nutzungen den Bebauungsplan bereits vollständig baurechtlich genehmigt umsetzen würden (vgl. BayVGH, B.v. 29.3.2022 - 2 N 21.184 - juris Rn. 12).

  • BVerwG, 14.06.2012 - 4 CN 5.10

    Bebauungsplan; Festsetzung der Grundfläche; Fehler im Abwägungsvorgang; Hinweis

    Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2023 - 15 N 22.1678
    Da - wie sich hier aus dem Fristverlängerungsantrag der Antragsgegnerin zur Antragserwiderung vom 2. März 2023 ergibt - der Begründungsschriftsatz der Antragstellerin vor Ablauf der Jahresfrist bei der Antragsgegnerin einging, bedarf es hierzu keines separaten Rügeschreibens (vgl. BVerwG, U.v. 14.6.2012 - 4 CN 5.10 - juris Rn. 27; BayVGH, U.v. 17.7.2020 - 15 N 19.1377 - juris Rn. 49; U.v. 9.6.2021 - 15 N 20.1412 - juris Rn. 91).
  • VGH Bayern, 17.07.2020 - 15 N 19.1377

    Ermittlungs- und Bewertungsdefizit bzgl. kollisionsgefährdeter Vögel bei

    Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2023 - 15 N 22.1678
    Da - wie sich hier aus dem Fristverlängerungsantrag der Antragsgegnerin zur Antragserwiderung vom 2. März 2023 ergibt - der Begründungsschriftsatz der Antragstellerin vor Ablauf der Jahresfrist bei der Antragsgegnerin einging, bedarf es hierzu keines separaten Rügeschreibens (vgl. BVerwG, U.v. 14.6.2012 - 4 CN 5.10 - juris Rn. 27; BayVGH, U.v. 17.7.2020 - 15 N 19.1377 - juris Rn. 49; U.v. 9.6.2021 - 15 N 20.1412 - juris Rn. 91).
  • VGH Bayern, 09.06.2021 - 15 N 20.1412

    Fehlende Erforderlichkeit eines Bebauungsplans für ein Wochenendhaus-Sondergebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2023 - 15 N 22.1678
    Da - wie sich hier aus dem Fristverlängerungsantrag der Antragsgegnerin zur Antragserwiderung vom 2. März 2023 ergibt - der Begründungsschriftsatz der Antragstellerin vor Ablauf der Jahresfrist bei der Antragsgegnerin einging, bedarf es hierzu keines separaten Rügeschreibens (vgl. BVerwG, U.v. 14.6.2012 - 4 CN 5.10 - juris Rn. 27; BayVGH, U.v. 17.7.2020 - 15 N 19.1377 - juris Rn. 49; U.v. 9.6.2021 - 15 N 20.1412 - juris Rn. 91).
  • VGH Bayern, 25.11.2022 - 15 N 21.2243

    Gliederung eines Industriegebiets durch die Festsetzung immissionswirksamer

    Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2023 - 15 N 22.1678
    Es genügt, dass ein Antragsteller substantiiert Tatsachen vorträgt, die eine fehlerhafte Behandlung seiner Belange in der Abwägung als möglich erscheinen lassen (vgl. BayVGH, U.v. 25.11.2022 - 15 N 21.2243 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2022 - 2 A 9.19

    Normenkontrolle - Bebauungsplan - Rechtsnachfolge - Kleingärten - Festsetzung von

    Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2023 - 15 N 22.1678
    Ohne dass es entscheidungserheblich wäre und nur exemplarisch, wird darauf hingewiesen, dass einiges dafürspricht, dass eine unzureichende Bekanntmachung der verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB vorliegen dürfte (vgl. OVG Berlin-Bbg, U.v. 4.11.2022 - OVG 2 A 9.19 - juris Rn. 37; BayVGH, U.v. 31.3.2020 - 15 N 17.1717 - juris Rn. 18) sowie die Festsetzungen zu den maximal zulässigen baulichen Höhen unbestimmt sein dürften, da sich diese ausschließlich auf den vorhandenen Gebäudebestand und nicht die festgesetzten Baufenster beziehen und innerhalb der Baufenster keine Trennlinie ausgemacht werden kann.
  • VGH Bayern, 31.03.2020 - 15 N 17.1717

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen fehlerhafter Auslegung umweltbezogener

    Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2023 - 15 N 22.1678
    Ohne dass es entscheidungserheblich wäre und nur exemplarisch, wird darauf hingewiesen, dass einiges dafürspricht, dass eine unzureichende Bekanntmachung der verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB vorliegen dürfte (vgl. OVG Berlin-Bbg, U.v. 4.11.2022 - OVG 2 A 9.19 - juris Rn. 37; BayVGH, U.v. 31.3.2020 - 15 N 17.1717 - juris Rn. 18) sowie die Festsetzungen zu den maximal zulässigen baulichen Höhen unbestimmt sein dürften, da sich diese ausschließlich auf den vorhandenen Gebäudebestand und nicht die festgesetzten Baufenster beziehen und innerhalb der Baufenster keine Trennlinie ausgemacht werden kann.
  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2023 - 15 N 22.1678
    Die Nachbargemeinde kann sich unabhängig davon, welche planerischen Absichten sie für ihr Gebiet verfolgt oder bereits umgesetzt hat, gegen unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art auf dem benachbarten Gemeindegebiet zur Wehr setzen (vgl. BVerwG, U.v. 1.8.2002 - 4 C 5.01 - juris Rn. 21; BayVGH, U.v. 15.7.2020 - 15 N 18.2110 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des

  • BVerwG, 23.11.2016 - 4 CN 2.16

    Ehemaliges Kasernengelände kein unbeplanter Innenbereich

  • BVerwG, 23.04.2002 - 4 CN 3.01

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Rechtsschutzinteresse; tatsächlicher Vorteil.

  • VGH Bayern, 13.12.2021 - 15 N 20.1649

    Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan: Keine Berücksichtigung einer

  • BVerwG, 30.06.2014 - 4 BN 38.13

    Abwägungsrelevante Belange bei Angebotsbebauungsplan; Festsetzung eines

  • VGH Bayern, 04.03.2021 - 15 N 20.468

    Normenkontrollantrag gegen Teilflächennutzungsplan - Konzentrationszonen für

  • BVerwG, 07.12.2021 - 4 BN 18.21

    (Keine) Antragsbefugnis einer Nachbargemeinde wegen Auswirkungen einer

  • VGH Bayern, 27.07.2021 - 15 N 20.2639

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan - Ergänzendes Verfahren

  • VGH Bayern, 30.11.2006 - 1 N 05.1665

    Normenkontrollantrag einer Nachbargemeinde; Antragsbefugnis;

  • VGH Bayern, 02.08.2016 - 9 N 15.2011
  • VGH Bayern, 20.02.2024 - 15 NE 23.1455

    Normenkontrolleilantrag, Sondergebiet Tierklinik, Ausfertigungsmangel, Lärm- und

    Hat die Gemeinde diese Anforderungen an ihre Planungstätigkeit beachtet, wird das Abwägungsgebot nicht dadurch verletzt, dass sie bei der Abwägung der verschiedenen Belange einem Belang den Vorrang einräumt und sich damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen Belangs entscheidet (vgl. BayVGH, U.v. 12.4.2023 - 15 N 22.1678 - juris Rn. 23).

    Gerade im Hinblick auf das gewählte Instrument der Angebotsbebauungsplanung muss die Antragsgegnerin von einer maximalen Ausnutzung der Festsetzungen des Bebauungsplans ausgehen (vgl. BayVGH, U.v. 12.4.2023 - 15 N 22.1678 - juris Rn. 28).

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